§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Bernstein Agentur (nachfolgend „Agentur“ genannt), soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (Unternehmen oder Verbraucher) werden nicht anerkannt, es sei denn die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  3. Auftraggeber können sowohl gewerbliche Kunden (B2B) als auch Verbraucher (B2C) sein. Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, sind gesetzliche Verbraucherschutzregelungen zu beachten.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote der Agentur sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  2. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail, Brief) durch die Agentur zustande.
  3. Bei Aufträgen mit Vorauszahlung fordert die Agentur eine Anzahlung bzw. Sicherheitsleistung — die Höhe und Fälligkeit werden im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung definiert.

§ 3 Leistungen der Agentur

  1. Die Agentur erbringt die in der Auftragsbestätigung spezifizierten Leistungen (z. B. Planung, Organisation, Booking von Dienstleistern, Technik, Location, Personal…).
  2. Die Agentur kann zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen. Der Auftraggeber wird hierüber informiert. Bei Änderungen oder Rücktritt werden Regelungen gemäß § 7 (Stornierung / Rücktritt) wirksam.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind – soweit nicht anders vereinbart – sofort und ohne Abzug zahlbar. Bei Verbrauchern gilt eine ggf. vereinbarte Frist. 
  3. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug (z. B. innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels), ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen und ggf. eine Mahngebühr. Zusätzlich kann die Agentur nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. 
  4. Bei Teilzahlungen oder Vorauszahlungen wird der Vertrag erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich.

§ 4a Vorauszahlung bei Erstauftrag

  1. Bei Neukunden (Erstauftraggeber) behält sich die Agentur vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 80 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Diese Vorauszahlung ist nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch 7 Tage vor Beginn der Leistungserbringung, fällig.
  2.  Die restlichen 20 % sind nach vollständiger Leistungserbringung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
  3. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sollte die Vorauszahlung nicht fristgerecht eingehen.

§ 5 Stornierung und Rücktritt durch Auftraggeber

  1. Jede Stornierung seitens des Auftraggebers muss schriftlich erfolgen. Der maßgebliche Zeitpunkt ist der Eingang der Stornierungserklärung bei der Agentur.
  2. Stornogebühren (als pauschal geschätzte Entschädigung) fallen an, gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Stornierung bis zum Veranstaltungstermin:
  1. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornogebühr angerechnet. Übersteigt die Zahlung die Gebühr, kann ein differenzbetragsgemäßer Rückerstattungsanspruch bestehen (sofern vereinbart).
  2. Dem Auftraggeber bleibt das Recht, nachzuweisen, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

§ 6 Rücktritt und Sonderkündigung durch die Agentur

  1. Die Agentur ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird — auch nach angemessener Nachfrist.
  2. Weiterhin kann die Agentur aus wichtigem Grund fristlos kündigen, z. B. bei irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen durch den Auftraggeber, bei Gefahr für Sicherheit oder Ansehen, bei gesetzlichen Verstößen oder behördlichen Verboten.
  3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts entsteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.

§ 7 Höhere Gewalt / Unvorhersehbare Ereignisse

  1. Für den Fall von höherer Gewalt, behördlichen Verboten oder anderen unvermeidbaren, unvorhersehbaren Umständen, die die Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
  2. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich tatsächlich entstandener Kosten erstattet — weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Agentur verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung aller Leistungspartner / Subunternehmer. Ergibt sich ein Mangel, so sind Reklamationen unverzüglich (innerhalb von 2–3 Werktagen) nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen.
  2. Gewährleistungsansprüche verfallen, wenn der Auftraggeber bei Abnahme erkennbare Mängel nicht unverzüglich schriftlich rügt oder selbst Änderungen vornimmt.
  3. Haftung der Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt die Haftung unberührt.
  4. Die Haftung kann auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt werden (z. B. Höchstbetrag definieren).

§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben (z. B. Teilnehmerzahl, technische / behördliche Anforderungen, Änderungswünsche) rechtzeitig und wahrheitsgemäß zu übermitteln.
  2. Änderungen des Leistungsumfangs oder der Teilnehmerzahl müssen schriftlich mitgeteilt und von der Agentur bestätigt werden. Bei kurzfristigen Änderungen kann ein Aufpreis oder Mehraufwand berechnet werden. (Analog zu Regelungen in Raum- / Hotel‑AGB üblich.)
  3. Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, alle behördlichen Genehmigungen, Sicherheitsvorschriften etc. einzuhalten, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bzw. dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Brief). Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  3. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Agentur.

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